Unterrubriken
Sie befinden sich derzeit auf folgender Seite:
Berufliche Grundbildung
Berufliche Grundbildung (Lehre)
Berufliche Grundbildungen sind vertraglich geregelte Ausbildungen, bei denen Lehrdauer und Ausbildungsprogramm in einer Bildungsverordnung geregelt sind. Zwischen den Lernenden und den Lehrbetrieben wird ein Lehrvertrag abgeschlossen.
Der schulische Teil besteht aus allgemeiner schulischer Bildung und berufskundlichem Unterricht und wird durch Berufsfachschulen vermittelt. Inhalt und Umfang des Unterrichts werden in den Bildungsverordnungen geregelt. Ergänzend besuchen die Lernenden Überbetriebliche Kurse die von den Berufs- und Branchenverbänden (OdA) angeboten und durchgeführt werden.
Die berufliche Grundbildung dauert zwei bis vier Jahre. Die drei- bis vierjährigen Grundbildungen schliessen in der Regel mit einem Qualifikationsverfahren (Abschlussprüfung) und einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) ab. Das EFZ führt zusammen mit dem Abschluss einer erweiterten Allgemeinbildung (Berufsmaturitätsschule) zur Berufsmatura.
Die zweijährige Grundbildung schliesst in der Regel mit einer Prüfung ab und führt zum eidgenössischen Berufsattest (EBA). Sie ist so ausgestaltet, dass die Angebote den unterschiedlichen Voraussetzungen der Lernenden besonders Rechnung tragen.
Weitere Informationen
Kontakt
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Abteilung Betriebliche Bildung
Ausstellungsstrasse 80
8090 Zürich
Telefon
043 259 77 00
Fax
043 259 77 49
E-Mail
info@mba.zh.ch
