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Berufslehre & Abschlussprüfung
Berufliche Grundbildung (Lehre)
Berufliche Grundbildungen sind vertraglich geregelte Ausbildungen, bei denen Lehrdauer und Ausbildungsprogramm in einer Bildungsverordnung geregelt sind. Zwischen den Lernenden und den Lehrbetrieben wird ein Lehrvertrag abgeschlossen.
Die Lehrverträge werden durch die Abteilung Betriebliche Bildung genehmigt.
Der schulische Teil besteht aus allgemeiner schulischer Bildung und berufskundlichem Unterricht und wird durch Berufsfachschulen vermittelt. Inhalt und Umfang des Unterrichts werden in den Bildungsverordnungen geregelt. Ergänzend besuchen die Lernenden Überbetriebliche Kurse die von den Berufs- und Branchenverbänden (OdA) angeboten und durchgeführt werden.
Dauer berufliche Grundbildung (Lehre)
Die berufliche Grundbildung dauert zwei bis vier Jahre. Die drei- bis vierjährigen Grundbildungen schliessen in der Regel mit einem Qualifikationsverfahren (Abschlussprüfung) und einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) ab. Dieses EFZ führt zusammen mit dem Abschluss einer erweiterten Allgemeinbildung (Berufsmaturitätsschule) zur Berufsmatura.
Die zweijährige Grundbildung schliesst in der Regel mit einer Prüfung ab und führt zum eidgenössischen Berufsattest (EBA). Sie ist so ausgestaltet, dass die Angebote den unterschiedlichen Voraussetzungen der Lernenden besonders Rechnung tragen. Die berufliche Grundbildung wird im "Bundesgesetz über die Berufsbildung" vom 13. Dezember 2002 geregelt.
Aufsicht über die berufliche Grundbildung
Die Abteilung Betriebliche Bildung arbeitet eng mit den Lehrbetrieben und den Organisationen der Arbeitswelt (OdA) zusammen und zeichnet verantwortlich für folgende Bereiche:
- Sie erteilt Bildungsbewilligungen und genehmigt Lehrverträge.
- Sie informiert und berät die Lernenden, die Berufsbildnerinnen/Berufsbildner und die Lehrpersonen in allen Fragen der beruflichen Grundbildung.
- Sie vermittelt bei Problemen zwischen den Lehrvertragsparteien.
- Sie bildet Berufsbildnerinnen und Berufsbildner aus.
- Sie sorgt durch Lehrstellenmarketing in Zusammenarbeit mit Betrieben, Organisationen der Arbeitswelt und anderen Partnern für genügend Ausbildungsplätze.
- Sie führt über die Prüfungskommissionen die Qualifikationsverfahren durch.
- Sie informiert die Lehrbetriebe über neue Verordnungen über die berufliche Grundbildung und unterstützt die Organisationen der Arbeitswelt bei der Einführung von neuen Berufen.
- Sie überwacht die Qualität der beruflichen Grundbildung.
Weitere Informationen
Kontakt
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Abteilung Betriebliche Bildung
Ausstellungsstrasse 80
8090 Zürich
Telefon
043 259 77 00
Fax
043 259 77 49
E-Mail
info@mba.zh.ch
